Informationen zu einer Psychotherapie
Psychotherapiesitzungen beginnen pünktlich; sie müssen nicht warten. Es empfiehlt sich daher 2-3 Minuten vor einer Therapiesitzung zu kommen. Therapiestunden dauern in der Regel jeweils 50 (alternativ 25) Minuten und finden normalerweise wöchentlich statt.
Um die Kontinuität der therapeutischen Arbeit zu gewährleisten, sollten ausgefallene Therapiesitzungen möglichst kurzzeitig nachgeholt werden. Eine laufende Therapie kann beiderseitig gekündigt bzw. beendet werden. In diesem Falle ist es wünschenswert, die Therapie in guter Weise einvernehmlich abzuschließen.
Die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Formulare für die beantragte Psychotherapie werden bei Kassenpatienten über mich an die entsprechende Krankenkasse weitergeleitet. Erst dann kann eine antrags- und/bzw. gutachterpflichtige Therapie beginnen. Behandlungen, die wegen Jahresurlaub ausfallen, werden nicht berechnet.
Ich unterliege als Ärztin der Schweigepflicht. Möchten Sie die Leistung der Krankenkasse im Sinne einer Kostenerstattung in Anspruch nehmen, sind Sie damit einverstanden, dass ich Behandlungsdaten zu diesem Zweck an die Krankenkasse bzw. ggf. den von der Krankenkasse beauftragten Gutachter weiterleite. Dazu benötige ich Ihr Einverständnis und Ihre Unterschrift.